Schwere Verletzung durch Freischneidegerät
Unfallhergang
Ein erfahrener Mitarbeiter erlitt schwere Schnittwunden und einen doppelten Beinbruch, als er Sträucher unsachgemäss mit einem Freischneidegerät zurückschnitt.
P. und M., zwei erfahrene Betriebsangehörige, hatten den Auftrag, am Ufer eines Moorweihers Sträucher zurückzuschneiden. Sie verwendeten dazu Freischneidegeräte mit Grasmessern. P. arbeitete seitlich versetzt hinter M. mit zirka 30 Meter Sicherheitsabstand.
Als P. am linken Bein plötzlich einen Schlag verspürte, schenkte er dem zuerst keine Beachtung. Erst als er das Bein belasten wollte und hinfiel, bemerkte er die schwere Verletzung an seinem Unterschenkel. Der Maschinenlärm war so gross, dass sich P. bei seinem Arbeitskollegen nicht bemerkbar machen konnte. Mit dem Handy gelang es ihm schliesslich, seinen Vorgesetzten zu benachrichtigen.
Unfallursache
Die Unfallabklärung ergab, dass die Mitarbeiter mit dem Grasmesser nicht Gras oder dünne Sträucher, sondern Stockausschläge geschnitten haben. Um die Leistung des Freischneidegeräts zu erhöhen, hatten sie grössere Grasmesser eingesetzt. In der Folge brach die Antriebswelle, was auf die starken Schläge und die schnellere Ermüdung des Materials zurückzuführen ist (grössere Umfanggeschwindigkeit und höheres Gewicht der Messer). Die Messer waren vom Hersteller des Freischneidegeräts nicht zugelassen, zudem fehlte die Typenbezeichnung und in der Gebrauchsanleitung der Hinweis, für welche Geräte die Messer zulässig sind.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Beschaffungsverfahren von Maschinen und Ersatzteilen in der
Betriebsorganisation regeln, inklusive der Einführung neuer Maschinen.
• Konformitätserklärung und Betriebsanleitung vom Verkäufer verlangen und diese auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
• Werkzeuge gemäss den Empfehlungen des Herstellers einsetzen.
• Mitarbeitende nach den Vorgaben der Betriebsanleitung instruieren
und Instruktionen dokumentieren.
Für Mitarbeitende
• Mit der Arbeit erst nach ausreichender Instruktion beginnen.
• Weisungen der Vorgesetzten befolgen.
• Anweisungen in der Betriebsanleitung der Maschine befolgen.