Vergiftung durch Lösemitteldämpfe
Unfallhergang
Ein Mitarbeiter eines lebensmittelverarbeitenden Betriebs liess ein Werkzeug in einen Behälter einer Produktionsanlage fallen. Als er es herausholen wollte, atmete er Lösemitteldämpfe ein und starb an einer akuten Vergiftung.
Nach Abschluss eines Produktionsvorgangs reinigte der Mitarbeiter den Behälter. Darin war eine Lebensmittelmasse befeuchtet worden, die anschliessend in einem benachbarten Anlageteil mit einem organischen Lösemittel behandelt wurde. Um das Innere des Behälters von aussen zu säubern, benutzte der Mitarbeiter einen Schaber. Dieser entglitt ihm und fiel in den Behälter hinein. Da setzte sich der Mitarbeiter kurzerhand eine Staubmaske auf und stieg in den Behälter, um den Schaber herauszuholen. Es vergingen zehn Minuten, bis ein zweiter Mitarbeiter bemerkte, dass sein Arbeitskollege nicht mehr da war. Er entdeckte den Verschwundenen erst, als er in den Befeuchtungsbehälter blickte. Auf dessen Grund lag der Mann regungslos. Ausgerüstet mit einem Atemschutzgerät mit Frischluftzufuhr gelang es dem zweiten Mitarbeiter zwar, seinen Kollegen aus dem Behälter zu bergen. Doch da kam schon jede Hilfe zu spät.
Unfallursache
Im Behälter befanden sich Lösemitteldämpfe, die aus dem benachbarten Anlageteil hineingelangt waren. Das Einatmen dieser Dämpfe führte zu einer akuten Vergiftung. Der Mitarbeiter verlor das Bewusstsein und starb. Das Innere des Behälters war vor dem Einstieg nicht mit einer Absaugvorrichtung entlüftet worden. Es wurde keine Messung der Luftqualität im Behälter durchgeführt. Der Mitarbeiter trug kein Atemschutzgerät mit Frischluftzufuhr, sondern nur eine hier wirkungslose Staubmaske. Ausserdem stieg er in den Behälter, ohne dass er von einer zweiten Person überwacht wurde.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Die Mitarbeitenden ausbilden, wie sie beim Betreten von Behältern
und engen Räumen sicher vorgehen
• Geeignetes Material und Ausrüstung zur Verfügung stellen: Ventilator mit Absaugschlauch, Messgerät zur Kontrolle der Luftqualität, mindestens zwei Atemschutzgeräte mit Frischluftzufuhr (von der Umgebungsluft unabhängige Luftversorgung)
• Das Einhalten der Sicherheitsregeln kontrollieren. Bei Verstössen
STOPP sagen, die Arbeit sofort unterbrechen und die Regeln durchsetzen
Für Mitarbeitende
• Niemals in einen engen Raum oder Behälter einsteigen, ohne dass dieser vorgängig mit einer Absaugvorrichtung künstlich entlüftet wird
• Die Entlüftung für die ganze Dauer der Arbeiten sicherstellen
• Die Luftqualität in engen Räumen und Behältern vor dem Einstieg messen
• Eine Überwachung durch einen ausgebildeten und ausgerüsteten Kollegen sicherstellen
• Geeignete persönliche Schutzausrüstungen verwenden
• Beim Fehlen der notwendigen Sicherheitsmassnahmen und Schutzausrüstung, STOPP sagen, Arbeiten nicht ausführen und Vorgesetzte informieren