Von Bewehrungsstahl erschlagen
Unfallhergang
Beim Neubau von sieben Reihenhäusern wurden die Kellerwände mit Beton-Fertigteilelementen errichtet. Die Fertigteile wurden mit einem Lkw auf Transportgestellen angeliefert und mit einem Autokran auf die Kellersohle transportiert. Auf den Transportgestellen waren verschiedene Bündel mit Bewehrungsstäben abgelegt, die mit dem Kran angehoben und an anderer Stelle gelagert werden sollten. Kurz nach dem Anschlagen eines Bewehrungsstahlpaketes passierte es. Ein Kollege hatte die Haken der Anschlagkette in die Drahtumschnürungen der Bunde eingehängt und die Last anheben lassen. Die Stahlpakete waren wie üblich werkseitig mit etwa 4 mm starkem Draht umschnürt, um die Stangen positionsweise nach Länge und Durchmesser zu ordnen. Die Last wurde über den Beschäftigten hinweg transportiert. Kurz nach dem Anheben riss der Draht und die Stäbe trafen den Beschäftigten tödlich.
Unfallursache
Das Anschlagen der Haken an den nur 4mm starken Draht ist grundsätzlich nicht zulässig, weil der dünne Draht die schwere Last des Stahlpaketes nicht sicher aufnehmen kann. Auch der Kranfahrer hätte erkennen müssen, dass die Haken des Kettengeschirrs falsch eingehängt waren, und die Last gar nicht transportieren dürfen. Zudem befanden sich auf der Baustelle geeignete Hebebänder, mit denen der Stabstahl problemlos und sicher hätte transportiert werden können, die jedoch nicht verwendet wurden.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden über die
Sicherheitsregeln, hier zu „Sicherem Anschlagen von Lasten
im Kranbetrieb“
Für Mitarbeitende
• Unterweisungen des Arbeitgebers unbedingt befolgen
• Verwendung geeigneter Hebebänder
• Vermeidung des Transports schwerer Lasten über Mitarbeitende hinweg