Unfall durch Tragen von Schutzhandschuhen bei Arbeiten mit Handbohrmaschinen
Unfallhergang
Der Mitarbeiter, ein Dachdeckergeselle, einer Dachdeckerfirma, war damit beschäftigt, ein Lochband aufzubohren, das zur Befestigung einer Lichtkuppel diente. Er hielt dabei das Lochband mit der linken Hand fest und mit der rechten Hand nahm er eine Handbohrmaschine und begann die vorhandenen Bohrlöcher aufzubohren. Dabei wickelten sich das Lochband und der an der linken Hand getragene Schutzhandschuh um den Bohrer. Durch das schnelle Drehen des Lochbandes und das Einwickeln des Schutzhandschuhs um den Bohrer erlitt der Mitarbeiter eine schwere Quetschverletzung und Absprengung des linken Daumenendglieds.
Unfallursache
Der Unfall ist auf unsachgemäßen Umgang mit der Handbohrmaschine zurückzuführen. Auch hätte das Lochband sicher und fest eingespannt bzw. aufgelegt werden müssen. Die Handbohrmaschine muss mit beiden Händen gehalten werden. Ferner dürfen bei diesen Arbeiten niemals Handschuhe getragen werden, denn an Maschinen mit sich drehenden Teilen besteht die Gefahr, dass ein Schutzhandschuh erfasst werden kann.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Es ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Mitarbeitenden
sind zu unterweisen. Insbesondere die Problematik von Maschinen mit
drehenden Teilen in Kombination mit Schutzhandschuhen ist dabei zu
berücksichtigen
• Es ist nachfolgend auf die Umsetzung der entsprechenden
betrieblichen Anweisung zu achten
Für Mitarbeitende
• Den Hinweisen durch die Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Anweisungen ist zu folgen
• Bei Bohrarbeiten ist grundsätzlich auf Schutzhandschuhe zu
verzichten. Dazu zählen auch dünne Kunststoffhandschuhe
• Auch auf Gefahren durch nicht enganliegende Kleidung – dies betrifft
insbesondere die Ärmel und die Ärmelbündchen – muss geachtet werden