Beinahe tödlicher Unfall im Rohrgraben
Unfallhergang
Bei der Besichtigung einer Kanalbaustelle wurden 4 Beschäftigte bei Rohrverlegearbeiten in einem 4,60 m tiefen Rohrgraben angetroffen. Der Rohrgraben (10 m lang, 1,20 m breit) war maschinell ausgehoben. In dem Rohrgraben war ein Verbauelement im oberen Bereich eingesetzt. Der untere Bereich von Unterkante Verbauelement bis zur Grabensohle war mit senkrechten Erdwänden hergestellt und nicht verbaut. In dem ungesicherten Rohrgraben wurden Abwasserrohre Ø 200 mm verlegt. Während der Besichtigung des Grabens und der Aufnahme von Fotos brachen mehrere Erdschollen im unteren Bereich des nicht gesicherten Grabens ab. Seitlich entlang des Rohrgrabens verlief im Abstand von 80 cm eine Gasleitung, also ein gestörtes Bodengefüge. Der nicht verbaute Bereich des Rohrgrabens stürzte auf die ganze Länge von 6 m ein.
Wegen der bestehenden Lebensgefahr durch Verschütten in dem ungesicherten Graben wurden die Beschäftigten durch schriftliche Anordnung zum sofortigen Verlassen des Arbeitsplatzes aufgefordert.
Unfallursache
Die Kieswände des Rohrgrabens waren nicht so abgeböscht oder verbaut, dass sie während der verschiedenen Bauzustände standsicher waren. Auch fehlten die erforderlichen Aufsätze für die 2 Verbauelemente auf der Baustelle. Zudem lag für die Kanalbaustelle keine Gefährdungsbeurteilung vor.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der
erforderlichen Schutzmaßnahmen
• Bereitstellung von ausreichenden Verbauelementen und Aufsätzen
für einen vorschriftsmäßigen Verbau
Für Mitarbeitende
• Abböschung oder Verbauung von Erdwänden bei Arbeiten in Baugruben zwingend anbringen, um das Nachrutschen von Erdmassen zu verhindern
• Berücksichtigung aller Einflüsse, die die Standsicherheit des Bodens beeinträchtigen können
• Abbruch des Arbeitseinsatzes bei fehlender oder unzureichender Abböschung oder Verbauung