Im Rohrgraben durch abstürzende Schalplatte verletzt
Unfallhergang
Um auf die Decke zu gelangen, lehnte der Mitarbeiter des Rohbauunternehmens eine Leiter in unmittelbarer Nähe der soeben beschriebenen Baugrube an eine bereits betonierte Stütze. Als er mit einer Schalungsplatte aufsteigen wollte, stürzte er von der Leiter. Dabei fiel das Schalungselement auf den in der Baugrube arbeitenden Beschäftigten des Straßenbauunternehmens und verletzte ihn am Bein.
Der Verunglückte erlitt einen dreifachen komplizierten Beinbruch, musste ca. 3 Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden und war ca. drei Monate arbeitsunfähig.
Unfallursache
Ursächlich für den Unfall war die gleichzeitige Ausführung von Bauarbeiten zweier Unternehmen an Arbeitsstellen, die fast übereinander lagen. Wie sich bei der Unfalluntersuchung herausstellte, hatte eine Abstimmung zwischen beiden Unternehmen nicht stattgefunden.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen
anderer Unternehmer zusammenfällt, sind mit den anderen
Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer
gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist
Für Mitarbeitende
• Arbeiten dürfen nicht parallel ausgeführt werden, sofern dadurch
eine gegenseitige Gefährdung entstehen könnte