Von vorbeifahrendem Fahrzeug erfasst
Unfallhergang
Im Zuge von Ausbesserungsarbeiten an einer Bundesstraße sollte die Asphaltdeckschicht in einzelnen Bereichen erneuert werden. Dazu musste die alte Deckschicht mittels einer selbstfahrenden Kleinfräse abgetragen werden. Die eine Richtungsfahrbahn, auf der die Sanierungsarbeiten stattfanden, war für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Der Arbeitsbereich war mittels Leitkegel vom Verkehrsbereich getrennt.
Für die exakte Steuerung der Fräse ist das Beobachten der Fräskante während des Betriebes notwendig. Zu diesem Zweck muss sich der Geräteführer zeitweise über seinen Bedienstand hinaus beugen.
Als der Gerätefahrer mit der Fräse an der Nahtstelle zur Mittelleitlinie entlang fuhr und sich dabei nach außen zu dem unter Verkehr befindlichen Fahrstreifen hin beugte, wurde er vom rechten Außenspiegel eines vorbeifahrenden Lkw erfasst. Durch den Anprall wurde der Gerätefahrer auf die Fahrbahn geschleudert und verstarb wenig später an seinen schweren Kopfverletzungen.
Unfallursache
Der Gerätefahrer mit der Fräse hatte den Sicherheitsabstand zwischen Arbeitsstelle und dem Verkehrsbereich nicht eingehalten. Auch wurden im Vorfeld keine weiteren Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle vorgenommen.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Zur Absicherung gegen Gefahren aus dem öffentlichen Straßenverkehr
sind gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
Sicherungsmaßnahmen festzulegen
• Die Mitarbeitenden sind zudem über Sicherungsmaßnahmen an der
Baustelle zu unterrichten
Für Mitarbeitende
• Zwischen Arbeitsbereich der Arbeitsstelle und dem Verkehrsbereich ist
ein Sicherheitsabstand von 0,5 m auf Straßen außerorts vorgeschrieben
• In diesem Bereich dürfen sich keine Arbeitskräfte aufhalten – auch
nicht verfahrensbedingt hineinbegeben bzw. wie hier hineinbeugen
• Dies erfordert, dass neben Arbeitsgeräten auch der zum Bedienen
notwendige Arbeitsraum gewährleistet wird