Im Tunnel zwischen Ulme und Minibagger gequetscht
Unfallhergang
Im Rahmen eines U-Bahn-Tunnelbaus wurden von einer offenen Baugrube aus zwei Tunnelröhren mit Teilschnittmaschinen ausgebrochen. Die Arbeiten waren bereits vorangeschritten. Bei Schichtbeginn in einer Röhre sollte zunächst die Teilschnittmaschine an der Ortsbrust ausgerichtet werden. Der Fräsenführer befand sich im Führerstand der Fräse, der Drittelsführer war vor Ort und ein weiterer Beschäftigter stand zwischen einem zur Unterstützung eingesetzten Kleinbagger und der Stollenseitenwand. Als der Fräsenführer den Fräsenkopf nach links unten bewegte, unterschätzte er in der staubigen Luft den Abstand zum Kleinbagger, erfasste ihn und drückte den Kleinbagger in Richtung Ulme. Der dort stehende Beschäftigte wurde dabei zwischen Ulme und Kleinbagger eingequetscht und erlitt einen Beckenbruch.
Unfallursache
Der Fräsenführer hatte sich vor Beginn seiner Tätigkeit nicht versichert, ob sich Mitarbeitende im Gefahrenbereich befinden. Ebenso hätte sich der Mitarbeitende nicht im Gefahrenbereich aufhalten dürfen. Auch hätten die Arbeiten von Vornherein so organisiert werden müssen, dass der Einsatz des Kleinbaggers nicht im Gefahrenbereich der Fräse erfolgt.
Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Die Mitarbeitenden sind vor Arbeitsbeginn in entsprechenden
Sicherheitsvorschriften zu unterweisen
Für Mitarbeitende
• Im Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht
aufhalten
• Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur
ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten
• Außerdem gilt, dass Bauarbeiten von weisungsbefugten Personen
beaufsichtigt werden müssen und die arbeitssichere Durchführung der
Bauarbeiten von den Aufsicht Führenden zu überwachen sind