Im Tunnel zwischen Ulme und Minibagger gequetscht

Unfallhergang

Im Rahmen eines U-Bahn-Tunnelbaus wurden von einer offenen Baugrube aus zwei Tunnelröhren mit Teilschnittmaschinen ausgebrochen. Die Arbeiten waren bereits vorangeschritten. Bei Schichtbeginn in einer Röhre sollte zunächst die Teilschnittmaschine an der Ortsbrust ausgerichtet werden. Der Fräsenführer befand sich im Führerstand der Fräse, der Drittelsführer war vor Ort und ein weiterer Beschäftigter stand zwischen einem zur Unterstützung eingesetzten Kleinbagger und der Stollenseitenwand. Als der Fräsenführer den Fräsenkopf nach links unten bewegte, unterschätzte er in der staubigen Luft den Abstand zum Kleinbagger, erfasste ihn und drückte den Kleinbagger in Richtung Ulme. Der dort stehende Beschäftigte wurde dabei zwischen Ulme und Kleinbagger eingequetscht und erlitt einen Beckenbruch.

 

Unfallursache

Der Fräsenführer hatte sich vor Beginn seiner Tätigkeit nicht versichert, ob sich Mitarbeitende im Gefahrenbereich befinden. Ebenso hätte sich der Mitarbeitende nicht im Gefahrenbereich aufhalten dürfen. Auch hätten die Arbeiten von Vornherein so organisiert werden müssen, dass der Einsatz des Kleinbaggers nicht im Gefahrenbereich der Fräse erfolgt.

 

Mit diesen Massnahmen wäre der Unfall verhindert worden

 

Für Arbeitgeber und Vorgesetzte

Die Mitarbeitenden sind vor Arbeitsbeginn in entsprechenden
            Sicherheitsvorschriften zu unterweisen

Für Mitarbeitende

Im Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht   
            aufhalten

Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur
            ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten

Außerdem gilt, dass Bauarbeiten von weisungsbefugten Personen
            beaufsichtigt werden müssen und die arbeitssichere Durchführung der 
            Bauarbeiten von den Aufsicht Führenden zu überwachen sind